Unsere Dienstleistungen

Datenschutz

Datenschutz ist und bleibt Chefsache!

Seit dem 25.05.2018 ticken die Uhren anders!

Die aus unserer Sicht 4 wichtigsten Argumente, weshalb Sie über die Beauftragung und Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nachdenken sollten:

Bußgelder

Bei allen Arten von Verstößen gegen die Bestimmungen des neuen BDSG oder der DSGVO können die zuständigen Behörden, je nach Art, Häufigkeit und Schwere des Verstoßes, sehr hohe Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des Jahreskonzernumsatzes verhängen.

Haftung

Inhaber, Geschäftsführer und Unternehmer können bei grob fahrlässigen Verstößen unter Umständen persönlich haften. So wird beispielsweise die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten, falls dieser für Ihr Unternehmen vorgeschrieben ist, als grob fahrlässiges Verhalten geahndet.

Reputation

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, auch wenn dieser nicht zwingend für Ihr Unternehmen vorgeschrieben sein sollte, sorgt für Vertrauen bei Ihren Kunden, Lieferanten und Kooperationspartnern und ist ein deutliches Qualitätsmerkmal für Ihr Unternehmen.

Zeit

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten spart Zeit. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen keine wertvolle Zeit für die Organisation des Datenschutzes, für die Bearbeitung von Behördenanfragen oder bei Datenschutzverstößen investieren.
Warum Datenschutz mit basucon?

Weil Datenschutz mit basucon anders ist.​

Bevor wir unsere Datenschutzpakete auf den Markt brachten, haben wir uns natürlich intensiv mit den gesetzlichen Grundlagen und der Systematik der aktuellen Datenschutzanforderungen beschäftigt.

Wir haben zusammen mit erfahrenen IT-Spezialisten innerhalb unserer Datenschutzverwaltungssoftware basucon-Manager ein System entwickelt, welches die wesentlichen Prozesse anwenderfreundlich automatisiert, verwaltet und beschleunigt.

Nach der Bestellung Ihres persönlichen externen Datenschutzbeauftragten begleiten wir Sie durch unser digitales Audit, gleichen Ihre Angaben ab und stellen Ihnen anschliessend in unserem basucon-Manager alle notwendigen und vorgeschriebenen Dokumente zur Verfügung.

Diese sind individuell auf Sie zugeschnitten, jederzeit anpassbar, und stehen digital, dauerhaft und online zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

Sie beschäftigen sich einmal mit dem Thema Datenschutz, halten in der Folge alle Vorgaben ein, und den Rest erledigen wir für Sie!

Wie funktioniert Datenschutz mit basucon?

  • Tag 1

    Bestellung Ihres Datenschutzbeauftragten
    Freischaltung Datenschutzverwaltungssoftware
    Start Onboarding-Prozess mit digitalem Audit-Fragebogen

  • Woche 1

    Abgleich digitaler Audit-Fragebogen mit dem/der Verantwortlichen (telefonisch)
    Datengeheimnisverpflichtung Mitarbeiter(innen)
    Meldung Ihres Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde

  • Monat 1

    Abschlussbesprechung digitaler Audit-Fragebogen mit dem/der Verantwortlichen (telefonisch)
    Auswertung digitaler Audit-Fragebogen
    Datenschutzerklärungen Website und Print
    Verarbeitungsverzeichnis Standard-Verarbeitungstätigkeiten
    Vollzugriff auf alle Dokumente

  • Quartal 1

    Abschlussprüfung vorhandene Auftrags­daten­verarbeitungs­verträge
    Notfallplan
    Verarbeitungs­verzeichnis Individual-Verarbeitungs­tätigkeiten
    Verzeichnis der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM)
    Vollständiges Datenschutzkonzept

  • Jahr 1

    Beratung, Fortschrittsprüfung, Kontrolle
    Datenschutz-Check
    Tätigkeitsbericht an den/die Verantwortliche(n)
    Überprüfung der Handlungsanweisungen und -empfehlungen

  • Dauerhaft

    Audits
    Beantwortung / Bearbeitung von Betroffenen- und Behördenanfragen
    Bearbeitung von Datenschutzverstößen
    Beratung der Mitarbeiter(innen)
    Beratung des/der Verantwortlichen
    Datenschutz-Checks
    Newsletter
    Prüfungen und Kontrolle zum Schutz des Unternehmens
    Schulungen
    Tätigkeitsberichte